Business Markt & Branche Newsletter Newsletter 2015 / KW 29

Electrolux/GE-Deal: Ausgebremst?

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Als Electrolux Anfang September vergangenen Jahres den Kauf der Hausgeräte-Sparte von General Electric bekannt gab, war das für Electrolux-Präsident Keith McLoughlin nicht weniger als „ein historischer Moment“ für die weltweite Nummer zwei der Branche, „der das Unternehmen auf ein ganz neues Niveau hebt, wenn es um globale Reichweite und Marktpräsenz geht“. Doch seit Mitte vergangener Woche ruft die Übernahme die amerikanischen Kartellwächter auf den Plan. Nach übereinstimmenden Medienberichten von FAZ, Handelsblatt und Neue Zürcher Zeitung will die US-Kartellbehörde den 3,3 Milliarden Dollar Mega-Deal verhindern, da die dadurch entstehende Marktmacht zu groß wäre. Ein entsprechendes Verfahren durch das US-Justizministerium ist bereits eingeleitet worden.

Das Justizministerium argumentiert in seiner Kartellklage, dass die beabsichtigte Übernahme den Wettbewerb einschränken, mithin zu höheren Preisen für die Verbraucher führen könnte. In Teilbereichen, beispielsweise bei Herden, könnte der Zusammenschluss dazu führen, dass nur noch zwei Anbieter – eben Electrolux und die Whirlpool-Gruppe – den Markt beherrschen.

Die Hausgeräte-Sparte von GE, die für sich beispielsweise die Erfindung des ersten elektrischen Toasters im Jahre 1905 reklamiert, verkauft Hausgeräte der Marken Hotpoint (nicht zu verwechseln mit der gleichnamigen Indesit-Marke), GE Monogram und GE Cafe. Analog zu Siemens, das bekanntlich seine Anteile an der BSH Hausgeräte an Bosch verkaufte, will sich GE vom Hausgeräte-Bereich trennen, um sich auf Geschäftssegmente mit höheren Wachstumsraten – mindestens zehn Prozent Gewinnwachstum jährlich – zu konzentrieren.

Die Anleger reagierten enttäuscht, der Atienkurs von Electrolux brach am vergangenen Donnerstag um rund zehn Prozent ein. Derweil zeigt man sich bei Electrolux wie GE kämpferisch: „Ziel bleibt es, das Geschäft in diesem Jahr abzuschließen“, heißt es in einer Stellungnahme von General Electric. Über die Klage muss nun ein amerikanisches Bundesgericht befinden.

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