Markt & Branche

Neues Energielabel ab März‘21: Mammutaufgabe für den Handel

Das EU-Energielabel unterstützt Verbraucher seit mehr als 25 Jahren bei der Suche und Auswahl energieeffizienter Produkte. Unstrittig hat es die Entwicklung innovativer, effizienter Produkte vorangetrieben, die den Energieverbrauch und die Kosten von Geräten drastisch gesenkt haben.

Das aktuell noch verwendete A+++ / G-Kennzeichnungsschema hat an Effektivität verloren. Die Kennzeichnung mit vielen „+“ ist nicht mehr transparent, für die Verbraucher ist es immer schwerer geworden, effiziente von weniger effizienten Produkten zu unterscheiden. Die Europäische Union hat daher das Energielabel neu skaliert und optimiert. Das neue Energielabel im A-G-Maßstab wird – zunächst für die Produktgruppen Waschmaschinen, Waschtrockner, Geschirrspüler und Kühl-/Gefriergeräte – ab dem 1. März 2021 im stationären Einzelhandel und Online-Shops eingeführt.

Für Industrie und Handel nicht nur eine organisatorische Mammutaufgabe. Vor allem muss der Verbraucher darüber aufgeklärt werden, dass „B“ künftig genauso gut ist, wie „A+++“ es heute ist. Hintergrund: Bestehende Geräte werden niedriger eingestuft, damit für Innovationen noch Luft nach oben bleibt. Aber, so kommentiert es die Stiftung Warentest in der aktuellen Ausgabe ihres Magazins „test“: Wer Strom sparen will, kann ab März mit gutem Gewissen auch mit der B-Klasse fahren. Wichtig zu wissen: Geräte mit altem Label dürfen in einer Übergangsfrist noch bis November 2021 verkauft werden.

Das neue Label für Geschirrspüler vermittelt jede Menge Informationen auf einen Blick.
Das neue Label für Geschirrspüler vermittelt jede Menge Informationen auf einen Blick.

Für Innovationen Luft nach oben lassen

Der Handelsverband Deutschland (HDE) ist in diesem Zusammenhang Teil eines europaweiten Projektes, um die Umstellung der EU-Energielabel im kommenden Jahr für Verbraucher und Händler zu erleichtern. Auf einer eigenen Webseite gibt es nicht nur zahlreiche Informationen für Verbraucher, sondern auch nützliche Schulungsunterlagen für die Mitarbeiter im Handel. Alle Informationen finden Sie hier.

Im Rahmen der neuen Regelungen schafft Bauknecht, wie viele andere Unternehmen auch, für die Konsumenten Klarheit während der Übergangszeit und stellt somit sicher, dass die positiven Veränderungen gut angenommen werden. „Wir begrüßen den neuen Rahmen für die Energiekennzeichnung als eine ausgezeichnete Chance für mehr Nachhaltigkeit“, sagt Jens-Christoph Bidlingmaier, Vorsitzender der Geschäftsführung Bauknecht und General Manager Nordeuropa.

„Es ist wichtig, deutlich zu machen, dass die Art und Weise, wie die Energieklassifizierung über das Etikett kommuniziert wird, geändert wurde, die Effizienz des Produkts jedoch dieselbe ist wie zuvor“, Jens-Christoph Bidlingmaier.
„Es ist wichtig, deutlich zu machen, dass die Art und Weise, wie die Energieklassifizierung über das Etikett kommuniziert wird, geändert wurde, die Effizienz des Produkts jedoch dieselbe ist wie zuvor“, Jens-Christoph Bidlingmaier.

Umstieg in Etappen

Und weiter: „Das neue Energielabel baut auf strengere Messmethoden – die leistungsfähigsten Geräte von heute werden besser repräsentiert, ehrgeizige Umweltziele von morgen stehen stärker im Fokus. Es ist wichtig, deutlich zu machen, dass die Art und Weise, wie die Energieklassifizierung über das Etikett kommuniziert wird, geändert wurde, die Effizienz des Produkts jedoch dieselbe ist wie zuvor.“

Der Umstieg auf die neuen Labels wird in mehreren Etappen erfolgen. Bereits seit der zweiten Hälfte des Jahres 2020 gibt es eine Übergangsperiode, in der die Hersteller der Geräte verpflichtet sind, das neue sowie das alte Etikett der Produktverpackung beizulegen. Dies gilt für jedes Produkt, das vor dem Stichtag 1. März 2021 in den Handel gebracht wird. Nach dem 1. März 2021 werden alle neuen Produkte in den oben genannten Gerätekategorien, die auf den Markt gebracht werden, mit dem neuen Etikett ausgezeichnet sein.

Die bisherigen Plusklassen, wie A+++, A++ und A+, werden von einer einheitlichen Skala von A bis G abgelöst, während die siebenstufige Farbskala erhalten bleibt. Eine Ein-zu-Eins-Umrechnung von den alten zu den neuen Energieeffizienzklassen ist nicht möglich, da sich die Berechnungsgrundlagen verändert haben. Darüber hinaus erschwert das neue Energielabel gegenüber dem alten, Produkte in der besten Energieeffizienzklasse einzustufen. Damit sollen die Marktteilnehmer einen Anreiz erhalten, ihre Produkte noch effizienter zu gestalten.

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