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Ex-MediaMarkt-Chef Rook: Bestechungsvorwurf abgewiesen

An schlechte Nachrichten ist man ja bei MediaMarkt-Saturn seit dem desaströsen letzten Geschäftsjahr ja gewöhnt. Jetzt mussten die Ingolstädter auf einem ganz anderen Feld eine empfindliche Niederlage einstecken: Hat Michael Rook, der ehemalige Deutschlandchef von MediaMarkt, Schmiergeld kassiert? Der 3. Zivilsenat des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts sieht dafür jedenfalls keine Beweise. Die Richter wiesen am Dienstag vergangener Woche die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe zurück. Folge: Die Elektronikkette ist mit seiner Schadensersatzforderung – nach Medien-Berichten in Höhe von 1,6 Mio. EUR – gescheitert.

Wir erinnern uns: Im Dezember 2012 schien die Sache eindeutig: Eine Wirtschaftsstrafkammer des Augsburger Landgerichtes hatte den ehemaligen Deutschland-Chef von MediaMarkt, Michael Rook, wegen Bestechlichkeit zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Rook wurde damals vorgeworfen, er habe sich zusammen mit einem weiteren MediaMarkt Managern im Zusammenhang mit DSL-Verträgen schmieren lassen. Im Prozess hatte Rook die Vorwürfe bis zum Schluss vehement bestritten, scheiterte allerdings auch mit einer Revision gegen seine Verurteilung vor dem Bundesgerichtshof im Frühjahr 2014.

Schadenersatzklage als Glücksfall

Als ein Glücksfall für den heute 54-Jährigen erwies sich indes die Schadenersatzklage, die Media-Saturn gegen ihn gestellt hatte. Diese wurde in Schleswig-Holstein, wo Rook heute lebt, verhandelt. Zuständig war in erster Instanz die 6. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe. Und die Richter dort kamen im Mai 2017 nach 16 Verhandlungstagen mit umfangreichen Vernehmungen sowie intensiver Überprüfung des Strafurteils zu einer komplett anderen Bewertung als die Kollegen aus Bayern.

„Die Kammer ist im Rahmen ihrer freien Beweiswürdigung weder überzeugt, dass der Beklagte an den Bestechungsabsprachen persönlich beteiligt war, noch dass er Bestechungsgelder persönlich erhalten hat“, teilte das Landgericht Itzehoe damals mit. Media-Saturn legte vor zwei Jahren Berufung gegen das Urteil ein, die aber vergangene Woche vom OLG Schleswig abgelehnt wurde. Ob der Konzern jetzt Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einlegen wird, ist nach Unternehmensangaben noch nicht entschieden.

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