Der Synergieeffekt von Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung.
Kaum haben die Vereinten Nationen in New York nachhaltigere Konsum- und Produktionsweisen eingefordert, wird die EU, auch wenn die Zeitschienen eher zufällig zusammentreffen, konkret. Die neuen Vorgaben sollen die Nutzungsdauer von technischen Geräten verlängern und somit zur Schonung von Ressourcen beitragen. Das Ziel auf den Punkt gebracht: Reparieren statt wegwerfen!
Die Maßnahmen umfassen erstmals Anforderungen an die Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit und sollen zu den Zielen der Kreislaufwirtschaft beitragen, indem die Lebensdauer, Wartung, Wiederverwendung und Recyclingfähigkeit von Geräten sowie die Handhabung von Altgeräten verbessert werden.
Der u.a. für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident der EU-Kommission, Jyrki Katainen, erklärte: „Intelligentes Ökodesign lässt uns die Ressourcen effizienter nutzen und bringt eindeutige wirtschaftliche und ökologische Vorteile. Die Zahlen sprechen für sich: Durch diese Maßnahmen können die europäischen Haushalte jährlich durchschnittlich 150 EUR sparen und sie können bis 2030 zu Energieeinsparungen in Höhe des jährlichen Energieverbrauchs Dänemarks beitragen.“ Miguel Arias Cañete, EU-Kommissar für Klimapolitik und Energie, fügte hinzu: „Das Ökodesign ist ein Schlüsselelement bei der Bekämpfung des Klimawandels.“
Paolo Falcioni, Generaldirektor des Verbands der Europäischen Hausgeräteindustrie (APPLiA) bewertete die neuen Vorschriften für nachhaltigere Haushaltsgeräte wie folgt: „Die neuen ehrgeizigen Ökodesign-Anforderungen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz sind ein Instrument, mit dem sichergestellt werden soll, dass sich alle Akteure an die gleichen Regeln halten und das Konzept der Kreislaufkultur voranbringen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Marktüberwachungsbehörden über genügend Ressourcen verfügen und sich ausreichend absprechen, um sich den neuen Herausforderungen bei der Überprüfung der Einhaltung des Rechts zu stellen.“
Nach den neuen EU-Regeln sollen Geräte so gebaut und konstruiert werden, dass man diese im Schadensfall (im Handel!) leichter reparieren kann. Kern der neuen Vorschriften ist die Pflicht für die Hersteller, Ersatzteile für sieben bis zehn Jahre nach dem Verkauf anzubieten und innerhalb von 15 Arbeitstagen an den Servicetechniker zu liefern. Zudem müssen sowohl Informationen zum Gerät zur Verfügung gestellt werden als dieses auch mit allgemein erhältlichen Werkzeugen ausgetauscht werden können. Bedeutet im Klartext: Händler mit Reparaturservice dürfen sich künftig wohl über mehr Frequenz im stationären Geschäft freuen.
Was hat die EU-Kommission konkret beschlossen?
Die Kommission hat am 1. Oktober zehn Durchführungsverordnungen zum Ökodesign angenommen. Sie enthalten Vorschriften für die Energieeffizienz und andere Anforderungen u.a. für folgende Produktgruppen: Kühlgeräte, Waschmaschinen, Geschirrspüler, elektronische Displays (einschließlich TV-Geräte) sowie Lichtquellen. Bei den Verordnungen handelt es sich um Überarbeitungen geltender Vorschriften.
Worin besteht der Gesamtnutzen des Pakets zum Ökodesign?
Nach Schätzungen der Europäischen Kommission werden mit diesem Paket bis 2030 jährlich Energieeinsparungen von 167 Terawattstunden (TWh) erzielt. Dies entspricht dem jährlichen Energieverbrauch Dänemarks. Und: Durch diese Maßnahmen können Haushalte durchschnittlich 150 EUR pro Jahr sparen. Diese Einsparungen werden zusätzlich zu den Einsparungen erzielt, die sich bereits aus den geltenden Ökodesign-Maßnahmen und Energielabels ergeben.
Welche Verbesserungen zur Reparierbarkeit und Haltbarkeit von Geräten wurden vorgeschlagen?
Zur Förderung der Reparierbarkeit und damit zur Verlängerung der Lebensdauer von Geräten zielen mehrere Ökodesign-Maßnahmen darauf ab, die Reparatur von Produkten zu erleichtern, indem sichergestellt wird, dass entsprechende Ersatzteile erhältlich sind. So ist u.a. vorgesehen, dass Ersatzteile noch lange nach dem Kauf lieferbar sind:
Welche Verbesserungen wurden vorgeschlagen, um die Wassernutzung zu verbessern?
Die Ökodesign-Maßnahmen für Waschmaschinen, Waschtrockner und Geschirrspüler sehen vor, dass das Wasser bei jedem Waschgang maximal genutzt wird. Gleichzeitig gelten Mindestanforderungen an Wascheffizienz und Spülwirkung, damit sich der geringere Wasserverbrauch nicht nachteilig auf die Wasch- und Spülleistung auswirkt.
Bei Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrocknern können gemäß der Folgenabschätzung für die neuen Maßnahmen bis 2030 Wassereinsparungen von schätzungsweise 711 Mio. m3 jährlich erzielt werden. Bei Geschirrspülern dürften sich die Wassereinsparungen bis 2030 auf 16 Mio. m3 jährlich belaufen.
Welche Rechtsvorschriften gelten derzeit für Ökodesign und Energieverbrauchkennzeichnung?
In der EU gibt die Ökodesign-Rahmenrichtlinie den Rahmen vor, nach dem sich die Hersteller energieverbrauchsrelevanter Produkte richten müssen, um die Umweltverträglichkeit ihrer Produkte zu verbessern. Die Rahmenverordnung für die Energieverbrauchskennzeichnung ergänzt die Ökodesign-Richtlinie, indem sie den Verbrauchern die Möglichkeit gibt, leistungsfähigere energieverbrauchsrelevante Produkte auszuwählen.
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