Der Rechtsstreit um die Wortmarke „Black Friday” ist entschieden. Sie muss nun aus dem Register des Deutschen Patent- und Markenamts gelöscht werden. Das wird fällig, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision eines Urteils des Kammergerichts Berlin in dem Verfahren Ende Juni dieses Jahres zurückgewiesen hat.
Sie war seit 2013 in Deutschland geschützt. Inhaberin war eine Firma in Hongkong, die das Nutzungsrecht an die „Black Friday GmbH“ aus Wien abgetreten hatte, die ab 2016 begann, Unternehmen abzumahnen, die den Schnäppchentag in ihrer Werbung nannten. Mehrere Unternehmen wehrten sich daraufhin gegen die Eintragung der Marke mit dem Argument, „Black Friday“ sei ein Gattungsbegriff und daher nicht schutzfähig.
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