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„Wir sind am Ende!“ Händler bereiten Verfassungsklage vor

Markus Diekmann, CEO von Rose Bikes und Initiator der Pro Bono-Initiative „Händler helfen Händlern“ (infoboard.de gehört seit dem Frühjahr 2020 zu den Unterstützern der ersten Stunde), informierte infoboard bereits am gestrigen Abend zu fortgeschrittener Stunde. Seine Botschaft: Deutschlands Non-Food-Händler haben endgültig genug von den Bund-Länder-Corona-Restriktionen für den stationären Handel und prüfen gemeinsam eine Verfassungsklage gegen die „Bundes-Notbremse”, die voraussichtlich in der kommenden Woche in Berlin verabschiedet werden soll.

Auf Initiative von „Händler helfen Händlern“ (mit inzwischen fast 4.000 angeschlossenen Händlern) und Rose Bikes haben sich gestern Mirco Silz (Chef der Gastrokette L`Osteria mit rund 100 Filialen), Alexander von Preen (CEO Intersport), Mark Rauschen (CEO L&T), Ulrich Fischer (Fischer Modehäuser) und Fabian Engelhorn (Engelhorn) mit dem „Handelsblatt“ zum Gedankenaustausch digital getroffen.

„Wir sind immer noch bestürzt und fassungslos, dass bei der geplanten Bundesnotbremse mehr öffentlichkeitswirksam als denn ursachenbekämpfend vorgegangen werden soll“, Dr. Peter Achten, Hauptgeschäftsführer Handelsverband Nordrhein-Westfalen.

Dabei redete Intersport-Chef Alexander von Preen Klartext: „Die Regierung zwingt uns, weitere juristische Schritte zu unternehmen, weil wir schlicht am Ende sind”. Und weiter: „Wir sind jetzt an dem Punkt, wo wir überlegen, die gesetzlichen Regelungen vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen.“ Ziel sei eine Rücknahme des Lockdowns für den Handel, alternativ eine Entschädigung der erlittenen Verluste.

„Staatliche Willkür“

Initiator Marcus Diekmann, stets ein Freund klarer Worte, spricht gar von „staatlicher Willkür”. Sein Hauptkritikpunkt ist die ungleiche Behandlung verschiedener Branchen im Gesetzesentwurf: Buchläden oder Gartenmärkte dürfen bei höheren Inzidenzen weiter öffnen, Sportgeschäfte oder Fahrradhändler dagegen nicht.

Schlimmer noch: „Wir sehen eine absolute Ungleichbehandlung: So gibt es keine Home-Office-Pflicht, es dürfen also auch bei staatlichen beziehungsweise staatsnahen Einrichtungen mehr als 1.500 Leute in einem Großraumbüro sitzen, aber Handel und Gastronomie sollen verboten werden und im Privaten darf man sich nur mit einer weiteren Person treffen.“ Dabei habe selbst das RKI bestätigt, dass der Handel nicht der „Gefährder“ sei.

Alarmstufe rot

Mit der geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes und der Einführung einer bundesweiten „Corona-Notbremse“ hat die Bundesregierung den Handel endgültig gegen sich aufgebracht. Auch bei den Handelsverbänden herrscht wieder Alarmstufe rot. Dr. Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen: „Wir sind immer noch bestürzt und fassungslos, dass bei der geplanten Bundesnotbremse mehr öffentlichkeitswirksam als denn ursachenbekämpfend vorgegangen werden soll.“

Die Interesse des Handels bündeln

Marcus Diekmann: „Wir werden jetzt die Interessen des Handels und der Gastronomie bündeln und damit noch eine gewichtigere Stimme erzeugen.“ Geprüft werde aktuell eine Verfassungsklage, der man sich in Form einer Sammelklage anschließen könne. „Wir werden uns auch einer Sammelklage auf Schadensersatz anschließen“, so Diekmann weiter. Die Initiative „Händler helfen Händlern“ bietet an, dass sich jeder in der Linkedin-Gruppe der Initiative melden kann. Die Anfragen sollen gebündelt an Rechtsanwaltskanzleien weitergeleitet werden, die dann eine Sammelklage koordinieren.

Inzwischen haben auch die Marken Tom Tailor und Bonita signalisiert, sich einer etwaigen Sammelklage anschließen zu wollen. Diekmann: „Die Klage können wir natürlich erst dann einreichen, wenn das das Bundesgesetz in Kraft tritt.“ Bis dahin wolle man der Politik „noch eine letzte Chance“ für einen Dialog geben und die Erarbeitung eines gerechten und vor allem sinnvollen Kompromisses anbieten, wie beispielsweise die Öffnung unter Auflagen, eine lückenlose Registrierung über die Luca App, FFP2-Masken als Pflicht und Hygienekonzepte.


Matthias M. Machan

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