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Stärkung der Kreislaufwirtschaft

Am 30. März 2022 hat die Europäische Kommission ihre Strategie und konkrete Vorschläge zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft präsentiert. Demnach sollen nachhaltige Produkte in Europa zur Norm werden. Nahezu alle Produkte auf dem EU-Markt müssen während ihres gesamten Lebenszyklus reparabel, wiederverwendbar oder recycelbar sein und somit langlebiger werden.


Die Kommission fokussiert sich verstärkt auf die Möbelbranche und leitet bis Ende des Herbstes eine Konsultation ein. Hierbei stehen Produktkategorien wie Textilien, Möbel, Matratzen, Reifen, Detergenzien, Farben, Schmierstoffe sowie Zwischenprodukte wie Eisen, Stahl und Aluminium im Vordergrund. Die Bundesregierung unterstützt den europäischen Ansatz und spricht sich dafür aus, dass Energie und Ressourcen in der Produktion gespart werden können und ein Recht auf Reparatur aller physischen Produkte wegweisend sei.

Für die Möbelbranche wird die stoffliche Verwertung von Möbeln, sprich die Zerlegbarkeit der Möbelstücke, diskutiert. Eine Verbesserung der stofflichen Verwertung könnte laut Umweltbundesamt beispielsweise durch einheitliche Designkriterien auf EU-Ebene erreicht werden, welche mit den Herstellern ausgehandelt werden müssen. Auch eine Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung sei denkbar.

Nachhaltige Nutzung beachten

„Die Stärkung der Kreislaufwirtschaft ist der richtige Ansatz der EU-Kommission. So müssen bei der Herstellung neuer Produkte sowie beim Design bereits die Zerlegbarkeits- und Reparaturgrundsätze für eine langfristige Nutzung beachtet werden“, äußert sich Christian Haeser, Geschäftsführer des Handelsverbands Wohnen und Büro e.V. (HWB), zu den Vorschlägen der EU-Kommission. „Beide Ansätze sind allerdings auch abhängig von Faktoren wie der Praktikabilität, der Ästhetik, der Innovation, dem Nutzungszweck und dem Wirtschaftlichkeitsprinzip. Sollten die Maßgaben der Kommission eine zu starke Regulierung beinhalten, wirkt sich dies umgehend auf die Kosten eines Produktes aus. Die Kommission ist daher aufgefordert, ihre Regulierungsvorhaben mit Augenmaß in den sektorspezifischen Branchen voranzutreiben. Einen einheitlichen Regelungsansatz darf und kann es hier nicht geben!“

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