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Rücknahme von Elektroaltgeräten: DUH erstreitet Grundsatzurteil

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Oberlandesgericht München ein Grundsatzurteil für eine bessere Rücknahme ausgedienter Elektroaltgeräte durch Online-Händler erstritten. Demnach dürfen die Unternehmen nicht einfach nur pauschal für die Rücknahme alter quecksilberhaltiger Energiesparlampen einen Paketversand anbieten oder auf ein Filialnetz verweisen, wie es der Großteil der Branche aktuell handhabt. Vielmehr müssen sie kostenlose, verbraucherfreundliche und wohnortnahe Entsorgungsmöglichkeiten anbieten.

Die DUH verlangt daher von allen Online-Händlern, dass sie die Rücknahme von Elektroaltgeräten sofort rechtskonform regeln. Im konkreten Fall hatte der Umwelt- und Verbraucherschutzverband erfolgreich gegen die MMS E-Commerce GmbH (MediaMarkt-Saturn) geklagt. Die größte Elektrohandelskette Europas hatte Verbraucherinnen und Verbrauchern keine zumutbare Rückgabemöglichkeit für quecksilberhaltige Altlampen angeboten. Sie sollten entweder zu einer Filiale der Handelskette fahren (was im vorliegenden Fall 50 Kilometer gewesen wären) oder die Altlampen per Postversand zurückschicken, was jedoch bei Lampen mit Gefahrstoffen nicht erlaubt ist.

„Das Urteil ist ein großer Erfolg für den Umwelt- und Verbraucherschutz sowie ein Warnruf an die Handelsbranche: Bundesweit lediglich 433 Sammelstellen für Elektroschrott wie im vorliegenden Fall – und damit Entfernungen von 50 Kilometern zur nächsten Sammelstelle – sind weder verbraucherfreundlich noch gesetzeskonform. Online-Händler, die Elektrogeräte verkaufen, müssen jetzt sofort überprüfen, ob sie Verbraucherinnen und Verbrauchern angemessene Rückgabemöglichkeiten für Elektroschrott anbieten – und falls nicht, umgehend handeln“, fordert die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

Onlinehändler haben die Möglichkeit, sich an bestehenden bundesweit agierenden Sammelsystemen für Elektroaltgeräte finanziell zu beteiligen, in Kooperation mit anderen stationär agierenden Händlern möglichst viele Rückgabestellen anzubieten oder auch mit kommunalen Entsorgern zu kooperieren.

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