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Erstbehandlungsanlagen sind zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe, in denen Altgeräte oder Geräteteile sortiert, geprüft, gereinigt, repariert oder demontiert und anschließend dem Recycling oder anderen Entsorgungsverfahren zugeführt werden.
Neben dem Recycling wurden 124.700 Tonnen (13,8 Prozent) der Altgeräte einer sonstigen Verwertung zugeführt, etwa durch thermische Nutzung zur Wärmeerzeugung. Weitere 18.800 Tonnen (2,1 Prozent) wurden für eine Wiederverwendung vorbereitet. 15.600 Tonnen (1,7 Prozent) wurden beseitigt, etwa durch Deponierung.
Die höchsten Recyclingquoten wurden bei großen Photovoltaikmodulen erreicht. Von den insgesamt 14.200 Tonnen dieser Kategorie wurden 90,7 Prozent recycelt. Die niedrigste Recyclingquote wiesen Kleingeräte auf: Von dieser Gruppe, zu der unter anderem Wasserkocher, elektrische Zahnbürsten, Fernbedienungen oder auch kleine Photovoltaikmodule zählen, wurden 79,3 Prozent recycelt.
Kleingeräte stellten mit 287.400 Tonnen (31,7 Prozent) den größten Anteil an den in Erstbehandlungsanlagen angenommenen Elektroaltgeräten dar. Darauf folgten Großgeräte wie Waschmaschinen oder Elektroherde mit 250.700 Tonnen (27,7 Prozent). Wärmeüberträger wie Kühlschränke und Klimageräte machten 165.500 Tonnen (18,3 Prozent) aus. Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte – darunter Mobiltelefone und Router – kamen auf 91.000 Tonnen (10,0 Prozent).
Bildschirmgeräte mit einer sichtbaren Fläche von mehr als 100 Quadratzentimetern, wie Fernseher und Monitore, erreichten 88.800 Tonnen (9,8 Prozent). Große Photovoltaikmodule und Lampen lagen mit 14.200 Tonnen (1,6 Prozent) bzw. 8.500 Tonnen (unter 1 Prozent) am unteren Ende der Verteilung.
Ziel der getrennten Erfassung von Elektroaltgeräten ist die Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe wie seltene Erden, Kupfer oder Gold. Verbraucherinnen und Verbraucher können Altgeräte kostenlos an kommunalen Sammelstellen abgeben. Darüber hinaus sind Einzelhändler und Onlineanbieter mit einer Elektroverkaufsfläche ab 400 Quadratmetern (bzw. 800 Quadratmetern im Lebensmittelhandel) zur Rücknahme verpflichtet. Beim Neukauf eines Großgeräts besteht die Möglichkeit, ein Altgerät gleichen Typs zurückzugeben. Kleingeräte mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimetern dürfen auch ohne Neukauf abgegeben werden.
Die im Jahr 2018 überarbeitete Gesetzgebung zur Erfassung von Elektroaltgeräten führte zur Umstellung von zehn spezifischen auf sechs allgemeinere Gerätekategorien. Ein Vergleich mit Daten vor 2019 ist daher nur eingeschränkt möglich.
Quelle: 747 000 Tonnen Elektroaltgeräte im Jahr 2023 recycelt – Statistisches Bundesamt
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