Jura & Nivona unterstützen ihre Händler

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Neue Umstände erfordern neue Maßnahmen: Jura und Nivona haben gestern (1. April) ihren Handelspartnern (unabhängig) voneinander, angeboten, ihre Kaffee-Vollautomaten direkt an die jeweiligen Kunden eines Händlers zu senden. Jura-Vertriebsleiter Thomas Schwamm in einem Brief an die Händler, der infoboard.de vorliegt: „In dieser schweren und außergewöhnlichen Zeit möchten wir alles daransetzen, Sie zu unterstützen und gemeinsam neue Wege zu gehen. Wir sind trotz der angespannten Situation lieferfähig.“

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Nicht über Drittportale

Bei Jura gilt auch weiterhin, dass die Produkte nicht über Websites angeboten werden dürfen, für die keine separate E-Commerce-Vereinbarung mit den Nürnbergern abgeschlossen wurde, auch Angebote über Drittportale sind nicht gestattet. Die Jura-Unterstützung für den Händler:

  • Der Kunde erhält die Ware direkt von Jura versandkostenfrei zugestellt.
  • Der Händler bekommt für diese Bestellungen eine Sonderunterstützung auf den Fachhandelspreis für die Dauer der verordneten Geschäftsschließungszeit (Aktionsware ausgenommen).
  • Über ein neues Sendungs-Verfolgungs-System kann der Händler sehen, wo sich die Ware befindet. Zudem kann er eine Bestätigung über Empfang der Ware erhalten.

Bei Nivona können Händler bei der Bestellung eines Kaffee-Vollautomaten über das Partnerportal eine abweichende Lieferadresse angeben – und den bestellten Kaffee-Vollautomaten direkt von Nivona zum Kunden schicken lassen. „So können Sie Ihre Kunden mit unseren Vollautomaten beliefern und haben hier keinen weiteren Aufwand“, heißt es in einer Mitteilung des Nivona-Teams.

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