Unternehmen sind aufgerufen, bis zum 15. September 2026 konkrete Fälle von sogenanntem Gold-Plating zu melden. Gesucht werden Beispiele, bei denen Mitgliedstaaten europäische Vorgaben durch zusätzliche Anforderungen, Verfahren oder Kontrollen erweitern und dadurch grenzüberschreitende Geschäftsaktivitäten erschweren.
Zusätzliche nationale Anforderungen im Fokus
Die Europäische Kommission untersucht Hindernisse, die Unternehmen bei der Vermarktung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt begegnen. Grundlage ist die im April 2026 verabschiedete Mitteilung für ein einfacheres, klareres und besser durchgesetztes Regelwerk der Europäischen Union.
Als Gold-Plating gelten nationale Regelungen oder Verwaltungspraktiken, die bei der Umsetzung europäischen Rechts über die Anforderungen des jeweiligen Rechtsakts hinausgehen. Dazu können ein erweiterter Anwendungsbereich, strengere Vorschriften oder zusätzliche Verpflichtungen gehören. Auch Verfahren, die aufwendiger gestaltet sind, als es für die Umsetzung erforderlich wäre, können darunter fallen.
Diese Form der Übererfüllung verstößt nicht zwangsläufig gegen europäisches Recht. Sie kann jedoch zusätzliche Komplexität, Kosten und administrative Belastungen für betroffene Unternehmen verursachen.
Unterschiedliche Formen der Übererfüllung
Gold-Plating kann sich unter anderem in strengeren technischen Normen, zusätzlichen Sprach- oder Sicherheitsanforderungen sowie erweiterten Berichts- und Kennzeichnungspflichten zeigen. Auch niedrigere Schwellenwerte, der Wegfall vorgesehener Ausnahmen oder ein größerer nationaler Anwendungsbereich können den Marktzugang erschweren.
Weitere Beispiele sind zusätzliche Genehmigungs-, Melde- oder Zulassungsverfahren. Belastungen können außerdem entstehen, wenn Unternehmen parallele Verfahren auf kommunaler, regionaler und nationaler Ebene durchlaufen oder zusätzliche Unterlagen einreichen müssen.
Daneben verweist die Kommission auf unterschiedliche oder besonders strenge Auslegungen europäischer Definitionen. Auch höhere Sanktionen, umfangreiche Auskunftsverlangen und häufige Kontrollen können als nationale Übererfüllung eingeordnet werden.
Konkrete Angaben zu Produkten und Zielmärkten gefragt
Unternehmen sollen ihre Erfahrungen möglichst detailliert beschreiben. Relevante Angaben betreffen insbesondere das jeweilige Produkt oder die angebotene Dienstleistung, die betroffenen Länder oder Regionen sowie Unterschiede bei der nationalen oder lokalen Umsetzung europäischer Vorschriften.
Von Interesse sind Fälle, in denen solche Abweichungen Geschäftsprozesse verlängern, komplizierter machen oder zusätzliche Kosten verursachen. Die Rückmeldungen sollen dazu beitragen, unnötige Belastungen im Binnenmarkt zu erkennen und künftig zu vermeiden.
Die Ergebnisse fließen nach Angaben der Kommission in ihre Vereinfachungsagenda ein. Vorgesehen ist unter anderem die Entwicklung eines Instrumentariums, das Mitgliedstaaten bei der Vermeidung von Gold-Plating unterstützen soll.
Beiträge können bis zum 15. September 2026 eingereicht werden. Rückfragen beantwortet die Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum sowie kleine und mittlere Unternehmen unter grow-simplification@ec.europa.eu.
Die Umfrage finden Sie hier.
Autor infoboard.de (10059 Beiträge)
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