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BVT: Praxishilfen für neues Energielabel

Seit Anfang November müssen Hersteller von Elektro-Hausgeräten ihren Produkten zusätzlich zum aktuellen EU-Energielabel auch das ab März 2021 geltende Label beilegen. Der Handelsverband Technik (BVT) empfiehlt dem Fachhandel, sich bereits jetzt auf das Label-Update vorzubereiten, um sich vor Abmahnungen zu schützen.

„Wie gehe ich mit zweierlei Etiketten um, das fragen sich aktuell viele Händler. Wir bieten ihnen deshalb mit aktuellen Checklisten eine praxisorientierte Arbeitshilfe, um möglichst reibungsfrei durch die nächsten Monate zu navigieren“, so BVT-Geschäftsführer Steffen Kahnt. „Das neue EU-Energielabel zeigt zukünftig wieder die Klassen A-G und ist so für die Kunden leichter zu verstehen. Die Händler müssen aber bereits jetzt aktiv werden, um Ärger zu vermeiden“. Der Kölner Verband empfiehlt den Mitgliedsunternehmen, jetzt die Handhabung der alten und neuen Etiketten mit den betroffenen Mitarbeitern abzustimmen.

Zum Hintergrund: Bis Ende Februar dürfen in Verkaufsraum, Webshop und Werbung nur die alten EU-Energielabels verwendet werden, danach beginnt eine Frist von 14 Arbeitstagen für die Umzeichnung von Fernsehapparaten, Waschmaschinen, Geschirrspülern, Kühl- und Gefriergeräten. Nach dem 18. März 2021 dürfen dann nur noch die neuen Labels verwendet werden.

Wichtig: Eine Doppelkennzeichnung mit beiden EU-Labels gleichzeitig ist zu keiner Zeit erlaubt. Schon jetzt müssen Hersteller ihren Produkten beide Etiketten beifügen, damit Ware, die nicht bis zum Stichtag abverkauft werden kann, dann umgelabelt werden kann. Bevorratet der Handel die Etiketten nicht oder zeichnet die Produkte falsch aus, drohen Abmahnungen und/oder Ordnungsstrafen. Der BVT stellt den Mitgliedsbetrieben Checklisten für die Umstellungsphase zur Verfügung. Kontakt: bvt@einzelhandel-ev.de

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