Das Energielabel für Staubsauger wird ab Montag Pflicht. Staubsauger sollen künftig weniger Strom verbrauchen und trotzdem gut funktionieren.
Ab Montag 1. September 2014 dürfen Staubsauger nur noch 1600 Watt Strom verbrauchen, so will es die europäische Ökodesign-Verordnung. Die begrenzt auch den Standard-Jahresverbrauch auf maximal 62 Kilowattstunden pro Jahr. Damit der geringere Energieverbrauch nicht zu Lasten der Sauberkeit geht, bestimmt sie auch, wie viel Staub ein Gerät mindestens aufsaugen muss. Entscheidend für eine hohe Saugleistung ist nämlich nicht die Wattzahl, sondern dass Gerät und Düse insgesamt gut konstruiert und aufeinander abgestimmt sind. Verbraucher, die einen neuen Staubsauger kaufen wollen, können sich zur Unterstützung ihrer Kaufentscheidung auf das Energielabel verlassen, das ab 1. September 14 jedes neu auf dem Markt erhältliche Staubsaugermodell gemäß europäischer Ökodesign-Verordnung tragen muss. Ziel ist, dass der Konsument nur noch unter Geräten wählen kann, die leise und sauber saugen, ohne viel Energie zu verbrauchen.
Stiftung Warentest erklärt die Informationen auf dem Label so: „Die Energieeffizienzklassen reichen von A bis G. Besonders stromsparende Modelle bekommen die Klasse A. Das Label weist auch den Standard-Jahresverbrauch eines Gerätes in Kilowattstunden aus. Er errechnet sich für alle Staubsauger gleichermaßen aus 50 Reinigungsgängen in einem Musterhaushalt mit 87 Quadratmetern. Auf jeweils einer Skala von A für beste bis G für schlechteste Leistung lässt sich außerdem ablesen, wie gut ein Sauger Teppich- und Hartboden säubert und den eingesaugten Staub filtert. Zusätzlich informiert das Label noch darüber, wie laut ein Modell auf Teppichboden saugt. Angegeben ist der Schallleistungspegel in Dezibel (dB).
Das Energielabel gilt für klassische Staubsauger sowie Hybridmodelle, die mit Netzstrom und wahlweise mit Akku saugen, nicht für Saugroboter oder Nass-/Trockensauger. Hersteller und Anbieter müssen ihre Geräte künftig mit Label ausliefern. Die Händler müssen dafür sorgen, dass es gut sichtbar an den Geräten angebracht ist. Sollte der Händler noch Bestand an veralteten 2 000-Watt-Saugern haben, darf er diese Modelle auch noch verkaufen.
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