Die BSH Hausgeräte GmbH hat sich mit der Arbeitnehmervertretung auf einen Interessenausgleich und Sozialplan für die geplante Schließung der Waschmaschinenproduktion am Standort Nauen geeinigt. Die Produktion soll noch bis zum 30. Juni 2027 fortgeführt werden, anschließend wird der Standort neu ausgerichtet.
Hintergrund der Entscheidung sind veränderte Marktbedingungen, die eine Anpassung der Produktionskapazitäten erforderlich machen. Ziel sei es, die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens langfristig zu sichern und gleichzeitig die Auswirkungen für die Belegschaft möglichst sozialverträglich zu gestalten.
Transfergesellschaft wird eingerichtet
Der vereinbarte Sozialplan umfasst unter anderem die Einrichtung einer Transfergesellschaft zur Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung, Abfindungsregelungen, Qualifizierungsangebote sowie Vorruhestandslösungen.
Knut Mittag, Geschäftsführer des BSH Hausgerätewerks Nauen, betont: „Die Schließung der Waschmaschinenproduktion in Nauen ist eine schmerzhafte Entscheidung. […] Mit dem verabschiedeten Sozialplan haben wir gemeinsam ein Paket geschnürt, um unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dieser schwierigen Phase zu unterstützen und ihnen neue Perspektiven zu eröffnen.“
Nach der Einstellung der Produktion soll der Standort Nauen weiterhin eine Rolle im Konzern spielen: Die Logistikfunktionen bleiben erhalten, und das Werk wird künftig als zentraler Logistikstandort innerhalb des europäischen Netzwerks der BSH betrieben.
Einordnung für den Handel
Die Entscheidung unterstreicht den anhaltenden Anpassungsdruck in der Hausgeräteindustrie. Für den Fachhandel ist kurzfristig nicht mit Einschränkungen in der Warenverfügbarkeit zu rechnen, da die Produktion bis 2027 fortgeführt wird. Perspektivisch könnten jedoch Veränderungen in den Produktions- und Lieferstrukturen eine größere Rolle spielen. Positiv zu bewerten ist die Stärkung des Standorts als Logistikdrehscheibe, die die Distribution innerhalb Europas effizienter machen dürfte.
