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Recht auf Reparatur: Vier Branchengewichte schließen strategischen Schulterschluss

Kurz vor der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur (RaR) bis zum 31. Juli 2026 formiert sich der Elektrofachhandel mit einer ungewöhnlich breiten Allianz: Die Verbundgruppen Electronic Partner, Euronics und expert sowie der Spezialversicherer Wertgarantie haben während der KOOP in Hannover ein gemeinsames Positionspapier unterzeichnet, das als Grundlage für eine strategische Zusammenarbeit dienen soll. Ziel ist es, Handels- und Servicebetriebe bei der praktischen Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben zu unterstützen und Reparatur als tragfähiges Geschäftsmodell im Fachhandel zu stärken.

Dr. Stefan Müller, Vorstandsvorsitzender, expert, bei der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages. Foto: Rita Breer

Gemeinsame Positionierung zur Umsetzung der EU-Vorgaben

Im Mittelpunkt steht ein offener Kooperationsansatz, der Know-how, bestehende Servicelösungen und Ressourcen bündelt. „Mit dieser Zusammenarbeit bieten wir den angeschlossenen Handels- und Servicebetrieben Unterstützung und die Möglichkeit, sich aktiv an der Gestaltung und praxisorientierten Umsetzung des Rechts auf Reparatur zu beteiligen. Der offene Ansatz ermöglicht es, Know-how zu bündeln, vorhandene Servicelösungen einzubringen und gemeinsam nachhaltige und innovative Lösungen zu entwickeln“, beschreibt Patrick Döring, Vorstandsvorsitzender bei Wertgarantie, die Grundlagen der Zusammenarbeit.

Angesichts der Komplexität der neuen regulatorischen Anforderungen setzen die Partner bewusst auf Geschlossenheit. „Die Herausforderungen der neuen gesetzlichen Vorgaben sind vielfältig. Nur gemeinsam können wir Ressourcen effizient nutzen, den Fachhandel sowie Servicebetriebe gezielt bei der Umsetzung unterstützen und bundesweit den nachhaltigen Gerätegebrauch für Konsumenten fördern“, erklärt Matthias Assmann, Vorstand von Electronic Partner.

Über die reine Umsetzung gesetzlicher Vorgaben hinaus verstehen die Beteiligten das Thema Reparatur als strategischen Hebel für Wertschöpfung und Klimaschutz. „Wir verfolgen das klare Ziel, die lokalen Wertschöpfungsketten zu stärken, Ressourcen zu schonen und den Klimaschutz sowie die Kreislaufwirtschaft voranzubringen. Gleichzeitig wollen wir als verlässliche Ansprechpartner für Konsumenten rund um das Thema Recht auf Reparatur wahrgenommen werden“, betont Brendan Lenane, Vorstand bei Euronics Deutschland.

Welche Tragweite das Thema für den Fachhandel hat, unterstreicht Christoph Komor, Einzelhandelsvorstand von expert: „Das Recht auf Reparatur ist ein strategisches Querschnittsthema, das Umwelt-, Wirtschafts-, Verbraucher-, Digital- und Sozialpolitik gleichermaßen berührt. Für den Elektrofachhandel geht es dabei nicht nur um regulatorische Vorgaben, sondern um die Frage, wie Reparatur dauerhaft wirtschaftlich tragfähig und organisatorisch verlässlich umgesetzt werden kann. Mit dem Positionspapier schaffen wir eine gemeinsame Grundlage, um klare, praktikable Rahmenbedingungen zu definieren, die Interessen des Fachhandels gebündelt zu vertreten und unsere Standorte als kompetente Reparaturanlaufstellen nachhaltig zu stärken.“

Konkrete Maßnahmen und Signalwirkung für die Hausgerätebranche

Konkret streben die Verbundgruppen unter anderem eine Vereinbarung mit Industriepartnern an, um bei Reparaturen innerhalb der ersten 24 Monate einen verlängerten Gewährleistungszeitraum zu ermöglichen. Darüber hinaus sollen eine strukturierte Datenpflege und ein gezielter Datenaustausch im Bereich der Serviceleistungen etabliert sowie Schulungsmaßnahmen und Informationskampagnen für Fachhandelsmitarbeitende und Verbraucher ausgebaut werden.

Für die Elektrohausgerätebranche markiert die Kooperation einen strategischen Wendepunkt: Reparatur wird vom ergänzenden Service zum zentralen Wettbewerbs- und Profilierungsfaktor. Die gebündelte Positionierung großer Verbundgruppen stärkt die Verhandlungsbasis gegenüber der Industrie, fördert einheitlichere Rahmenbedingungen und rückt Servicekompetenz, Datenmanagement und Qualifizierung stärker in den Mittelpunkt. Damit wird deutlich, dass das Recht auf Reparatur nicht nur regulatorische Pflicht ist, sondern als Chance verstanden wird, Wertschöpfung, Kundenbindung und Kreislaufwirtschaft im Fachhandel nachhaltig zu verzahnen.

Während der Pressekonferenz machten alle Beteiligten deutlich, dass sie offen für weitere Kooperationsmitglieder seien. Denkbar wäre sicherlich, dass beispielsweise Telering oder EK Retail bei der Thematik Recht auf Reparatur mit ins Boot geholt werden.

Rita Breer

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