Bild: fiktives Szenarium über KI erzeugt.
Die Kampagne wurde von der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU der Europäischen Kommission organisiert. Im Mittelpunkt standen Stoffe, deren Verwendung durch die EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, RoHS, eingeschränkt ist.
Geprüft wurden Schwermetalle wie Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom, bromierte Flammschutzmittel wie PBB und PBDE sowie Weichmacher aus der Gruppe der Phthalate, darunter DEHP, BBP, DBP und DIBP.
Die Marktüberwachungsbehörden wählten 107 günstige und häufig verwendete Elektrogeräte mit USB-Anschluss oder Solarmodul aus. Dazu gehörten Ventilatoren, Lautsprecher, Smartwatches, Taschenlampen und Gartenleuchten. Zusätzlich wurden 32 Küchengeräte wie Toaster, Waffeleisen, Mixer, Zitruspressen und elektrische Salzstreuer sowie 22 Geräte für die Körperpflege untersucht, darunter Haartrockner, Warmluftbürsten, Rasierer, Trimmer und Massagegeräte. Weitere Produkte entfielen auf andere Kategorien.
Erhöhte Gehalte an Blei und Cadmium wurden am häufigsten in Lötstellen festgestellt. In diesem Bereich fielen 82 Proben durch. Weichmacher wurden vor allem in der Isolierung oder Ummantelung von USB-Kabeln, Netzkabeln und Steckern nachgewiesen, insbesondere in weichem PVC. Hier erfüllten 51 Proben die Anforderungen nicht.
Bromierte Flammschutzmittel wurden in Hartplastikteilen von fünf Proben gefunden. Sechswertiges Chrom wurde in bestimmten Metallschrauben und irisierenden Metallkomponenten von drei Proben festgestellt.
Bei online gekauften Produkten war die Ausfallquote höher als bei Produkten aus dem stationären Handel. Von den Online-Proben erfüllten 49 die Anforderungen nicht, bei Produkten aus Ladengeschäften waren es 37 Proben.
Insgesamt wurden 104 Proben im stationären Handel und 69 online gekauft. Der durchschnittliche Kaufpreis lag bei zehn Euro. Die Geräte wurden von Marktüberwachungsbehörden aus 13 Ländern erworben: Belgien, Estland, Finnland, Deutschland, Irland, Lettland, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Schweden und Slowenien.
Neben den Laborprüfungen wurden die Produkte auf erforderliche Kennzeichnungen und Dokumentationen überprüft. Bei 41 Produkten, das entspricht 24 Prozent, wurden Probleme festgestellt. Dazu zählten eine fehlende, unzureichend sichtbare oder unleserliche CE-Kennzeichnung sowie Kennzeichnungen, die sich leicht entfernen ließen. Ebenfalls bemängelt wurde das Fehlen von Angaben zu einer Kontaktstelle in der EU.
Werden Laborprüfungen und Kennzeichnungskontrolle zusammen betrachtet, fielen insgesamt 91 von 173 Produkten durch. Das entspricht 53 Prozent der untersuchten Produkte.
Die Marktüberwachungsbehörden informierten Unternehmen über die festgestellten Mängel. Mehrere Produkte wurden zudem auf Safety Gate gemeldet, dem Schnellwarnsystem der EU für gefährliche Non-Food-Produkte. Für die 91 nicht konformen Produkte wurden unterschiedliche Maßnahmen ergriffen. Am häufigsten wurden sie vom Markt genommen, bevor sie Verbraucherinnen und Verbraucher erreichen konnten, oder ihr Verkauf wurde verboten.
Die Marktüberwachungsbehörden empfehlen Verbraucherinnen und Verbrauchern, vor dem Kauf elektronischer Produkte Safety Gate zu konsultieren. Dort lässt sich prüfen, ob ein Produkt als gefährlich eingestuft wurde.
Zudem raten die Behörden, verdächtig günstige Produkte zu meiden. Solche Produkte entsprächen nach Einschätzung der Marktüberwachung mit geringerer Wahrscheinlichkeit den EU-Normen, könnten umweltschädlich sein und seien schwer zu recyceln. Beim Online-Einkauf sollten Verbraucherinnen und Verbraucher darauf achten, dass Verkäufer oder Lieferanten eine EU-Adresse angeben.
Auch die CE-Kennzeichnung bleibt aus Sicht der Behörden ein wichtiger Hinweis. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten dabei den Unterschied zwischen dem offiziellen CE-Konformitätszeichen und Imitationen kennen, die keine offiziellen CE-Kennzeichnungen sind und falsche oder irreführende Informationen enthalten können.
Hersteller, Importeure und Händler werden aufgefordert, ihrer Verantwortung nachzukommen und nur mit zuverlässigen Partnern zusammenzuarbeiten. Sie müssen geltende EU-Rechtsvorschriften einhalten, einschließlich der RoHS-Richtlinie, und sicherstellen, dass ihre Waren vor dem Inverkehrbringen auf dem EU-Markt den Vorschriften entsprechen.
Für Wirtschaftsbeteiligte ist es nach Einschätzung der Behörden außerdem wichtig, die gesamte Produktdokumentation sorgfältig zu prüfen. Das betrifft Informationen vor der Bestellung ebenso wie Prüfberichte. Erforderliche Unterlagen müssen den Marktüberwachungsbehörden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
Die Produktauswahl und Prüfung waren Teil der Marktüberwachungskampagne 2025 im Rahmen der Joint Actions on Compliance of Products, Jacop. Das Programm wird in der EU und in den EFTA-Ländern durchgeführt. Ziel ist es, die Sicherheit des Binnenmarktes zu stärken, indem die Zusammenarbeit zwischen Marktüberwachungsbehörden verbessert und Prüfkonzepte koordiniert werden.
Die Behörden erhalten dadurch die Möglichkeit, Produkte gemeinsam zu bewerten, Risiken zu ermitteln und sicherzustellen, dass Hersteller Korrekturmaßnahmen ergreifen. Die Ausgabe 2025 umfasste elf Produkttypen.
„Kampagnen wie JACOP schützen die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher vor gefährlichen Geräten und bewahren Wirtschaftsbeteiligte vor Konkurrenz, die versucht, die EU-Vorschriften zu umgehen“, sagt Vanessa Capurso, Referentin der GD GROW.
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