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Existenzsorgen im Handel: Überbrückungshilfen sollen gegensteuern

Das Bundeskabinett hat am Freitag vergangener Woche (12. Juni) ein Konjunkturpaket beschlossen, wonach – gestaffelt nach der Höhe des Umsatzausfalles – bis zu 80% der laufenden Fixkosten erstattungsfähig sind. Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Wirtschaftsunternehmen unabhängig von ihrer Größe, solange sie wegen der Corona-Krise ihre Geschäftstätigkeit mindestens teilweise einstellen mussten und deshalb gravierende Umsatzrückgänge hinzunehmen hatten bzw. haben.

Förderfähig sind laufende Betriebsausgaben. Hierzu zählen Mieten, Zinsen und Finanzierungskosten, Ausgaben für notwendige Instandhaltung und Wartung, Ausgaben für Strom, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen, Grundsteuern, betriebliche Lizenzgebühren, Versicherungen und Abonnements sowie Kosten für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die im Rahmen der Beantragung der Überbrückungshilfe anfallen. Bemerkenswert ist: Auch die Kosten für Auszubildende sowie weitere Mitarbeiter, die nicht von Kurzarbeit betroffen waren, sind förderfähig.

Auszahlung: rasch & unbürokratisch

Über ein Drittel der Nicht-Lebensmittelhändler in Deutschland sieht aktuell wegen der durch die Coronakrise massiv gesunkenen Umsätze seine Existenz bedroht. Das zeigt eine aktuelle HDE-Umfrage unter 400 Handelsunternehmen in ganz Deutschland. Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert, dass die Überbrückungshilfen rasch und unbürokratisch ausgezahlt werden müssen.

Ohne Handel stirbt die Innenstadt

„Viele Nicht-Lebensmittelhändler stehen vor existenziellen Problemen. Nach wie vor finden deutlich weniger Kunden als vor der Coronakrise üblich den Weg in die Geschäfte, die Umsätze erreichen vielerorts kein auskömmliches Niveau“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Eine aktuelle HDE-Umfrage zeigt, dass die Hälfte der Nicht-Lebensmittelhändler in der vergangenen Woche weniger als 75% des Vorjahresumsatzes erzielte.

Für die Zukunft sehen knapp 80% der Händler schwarz: Sie rechnen damit, dass es als Folge der Coronakrise eine Insolvenzwelle in der Branche geben wird und, dass sich damit das Bild der Innenstädte verändern wird. Genth: „Ohne Handel stirbt die Innenstadt.“ Schnelle und unbürokratische Hilfen seien deshalb unverzichtbar.

Verbesserungen für den Handel

Für den Handel ergeben sich aus der Beschlussfassung vom vergangenen Freitag gegenüber der bisherigen Diskussionsvorlage einige Verbesserungen, was den Zugang zu den Überbrückungshilfen betrifft. Es wurden folgende Erleichterungen beschlossen:

  • Die Umsatzschwelle für die Beantragung der Förderung, die als Zuwendung gezahlt wird, wird für die Antragsmonate Juni bis August von 50% auf 40 % abgesenkt. Für die Förderfähigkeit reicht es also aus, einen 40%-igen Umsatzrückgang nachzuweisen.
  • Die Umsatzschwelle für die grundsätzliche Möglichkeit, in den Kreis der Anspruchsberechtigten zu gelangen, wird in der Zusammenrechnung der Monate April und Mai auf 60% festgelegt, wobei durch die Zusammenrechnung nicht für jeden Monat das Umsatzminus von 60% zu erreichen ist (ein Beispiel: Umsatzminus im April 90% und Umsatzminus im Mai30 %, zusammen 120% / 2 Monate = 60%).
  • Keine Begrenzung der Überbrückungshilfe auf Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern, sodass alle Unternehmen größenunabhängig in eine Förderung kommen könnten.

Außerdem wurde klargestellt, dass die ab dem 1. Juli geltende Reduzierung der Mehrwertsteuer auch durch Abzug an der Kasse umgesetzt werden darf. Eine flächendeckende Umetikettierung ist damit nicht erforderlich. Der Kabinettsbeschluss soll als Gesetz in dieser Woche Bundestag und Bundesrat passieren. Die Umsetzung obliegt dann den Bundesländern.

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