Gegen die Online-Plattform Temu wurde eine Geldstrafe von 200 Mio. Euro verhängt wegen Verstößen gegen den Digital Services Act.
Im Zentrum der Entscheidung steht Temus Risikobewertung aus dem Jahr 2024. Diese habe sich laut Kommission vor allem auf allgemeine Risiken des E-Commerce-Sektors gestützt und zu wenig auf konkrete Erkenntnisse zur eigenen Plattform. Darüber hinaus habe das Unternehmen die Wahrscheinlichkeit unterschätzt, mit der EU-Verbraucher auf illegale Produkte treffen.
Die Behörde bemängelt zudem, dass Temu nicht ausreichend untersucht habe, wie das eigene Plattformdesign zur Verbreitung problematischer Produkte beitragen könnte. Dazu zählen insbesondere Empfehlungsalgorithmen sowie Produktwerbung durch angeschlossene Influencer-Programme.
Im Rahmen der Untersuchung ließ die EU-Kommission Testkäufe durchführen. Dabei fielen zahlreiche ausgewählte Ladegeräte durch grundlegende Sicherheitsprüfungen. Auch bei Babyspielzeug wurden erhebliche Mängel festgestellt. Nach Angaben der Kommission enthielten einige Produkte Chemikalien oberhalb der zulässigen Grenzwerte oder stellten aufgrund lösbarer Kleinteile ein Erstickungsrisiko dar.
Zusätzliche Daten von Zoll- und Marktüberwachungsbehörden bestätigten laut Kommission hohe Quoten nicht konformer Produkte in den untersuchten Warengruppen.
Temu muss nun bis zum 28. August 2026 einen Aktionsplan vorlegen, der aufzeigt, wie die festgestellten Verstöße behoben werden sollen. Anschließend werden das Europäische Gremium für digitale Dienste und die Kommission die vorgeschlagenen Maßnahmen bewerten. Bei weiterer Nichtbeachtung drohen zusätzliche Zwangsgelder.
Temu teilte gegenüber der „Tagesschau“ mit, die Entscheidung sorgfältig zu prüfen und alle verfügbaren Optionen abzuwägen. „Das Unternehmen werde weiter konstruktiv mit der EU-Kommission zusammenarbeiten. Temu gebe europäischen Verbrauchern Zugang zu einer breiten Palette erschwinglicher Produkte und helfe auch europäischen Unternehmen, mehr Kunden zu erreichen.“
Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission für Technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, erklärte: „Risikobewertungen sind keine bloßen Pflichtübungen – sie bilden das Rückgrat des Digital Services Act. Temus Risikobewertung unterschätzt konkrete Risiken, ist nicht ausreichend spezifisch, basiert nicht auf belastbaren Belegen und ist nicht umfassend. Dadurch bleiben Regulierungsbehörden, Nutzer und die Öffentlichkeit über das tatsächliche Ausmaß möglicher Schäden durch auf Temu angebotene illegale Produkte im Unklaren. Nun ist es an der Zeit, dass Temu die gesetzlichen Vorgaben erfüllt.“
Für die Elektro- und Hausgerätebranche besitzt die Entscheidung besondere Relevanz. Die EU-Kommission verweist ausdrücklich auf Sicherheitsmängel bei Ladegeräten – einer Produktgruppe, die regelmäßig im Fokus von Marktüberwachungsbehörden steht. Damit sendet Brüssel ein deutliches Signal an internationale Online-Marktplätze, die Verantwortung für die Sicherheit und Rechtskonformität der auf ihren Plattformen angebotenen Produkte stärker wahrzunehmen.
Die Entscheidung dürfte auch von europäischen Herstellern und Fachhändlern aufmerksam verfolgt werden. Diese kritisieren seit Jahren, dass nicht konforme Importprodukte über internationale Plattformen häufig leichter in den europäischen Markt gelangen als über etablierte Handelskanäle.
Mit der Strafe gegen Temu macht die EU deutlich, dass sie den Digital Services Act konsequent durchsetzen will. Plattformbetreiber sollen künftig nicht nur auf Verstöße reagieren, sondern Risiken frühzeitig erkennen, bewerten und wirksam eindämmen. Für die Elektrogerätebranche könnte dies langfristig zu faireren Wettbewerbsbedingungen und einer stärkeren Kontrolle der Produktsicherheit im Onlinehandel führen.
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