LG reagiert auf die unbefugte Nutzung seiner im Gefrierbereich integrierten, patentierten Ice-Maker Technologie.
Streit um Patente bei Hausgeräten sind nahezu Alltag, in den IFA-Hallen vor einigen Wochen hat infoboard.de kaum ein Wort so oft gehört wie das der „Patentumgehung“. Jetzt hat beim Landgericht München I eine Patentklage gegen den türkischen Hausgerätehersteller Arçelik A.Ş. sowie dessen deutsche Vertriebsunternehmen Beko Deutschland GmbH und Grundig Intermedia GmbH eingereicht.
Die Klage bezieht sich auf die nicht lizenzierte Nutzung der im Gefrierbereich integrierten Ice-Maker Technologie von LG in europaweit vertriebenen Geräten. Die im Gefrierbereich integrierte Ice-Maker Technologie von LG wurde eigens für LGs Side-by-Side Kühlschränke entwickelt und ist nach Konzernangaben Teil eines Portfolios aus mehr als 400 Patenten, die sich speziell auf diese Technologie beziehen.
Die Ice-Maker Technologie erlaubt unter anderem die optimale Ausnutzung des Stauraums im Kühlgerät, was Vorteile im Vergleich zu herkömmlichen Eiswüfelspendern bietet. Der dadurch entstandene Platz ist dann zusätzlich für die Lagerung von Lebensmitteln nutzbar.
Im Juni dieses Jahres vergab LG eine Lizenz dieser Technologie an den zu Haier gehörende Hausgerätehersteller GE Appliances für seine Kühlschränke mit Flügeltüren. „Wir schützen weiterhin proaktiv unser geistiges Eigentum und werden energisch auf die unbefugte Nutzung unserer patentierten Technologien reagieren“, sagte Jeon Saeng-gyu, Executive Vice President des LG Intellectual Property Center.
Und weiter: „Angesichts des zunehmenden internationalen Wettbewerbs um Innovationen ist es wichtiger denn je, dass wir unsere Investitionen in Forschung und Entwicklung schützen.“ Fortsetzung folgt ganz sicher.
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