Mit der Verabschiedung des Verpackungsrechtsdurchführungsgesetzes, Verpackdg, noch vor der parlamentarischen Sommerpause ist nach Angaben des HDE die rechtliche Grundlage für den Start der EU-Verpackungsverordnung, PPWR, geschaffen worden.
Zuvor war zeitweise unklar, ob das Gesetz rechtzeitig verabschiedet werden kann. Hintergrund war eine verlängerte Notifizierungsfrist der Europäischen Kommission, die aufgrund definitorischer Unklarheiten bis in den August hinein ausgedehnt worden war. Die Bundesregierung konnte nach Darstellung des HDE jedoch für Klarheit sorgen. Das Gesetz passierte daraufhin den Bundestag und soll zeitnah auch im Bundesrat beschlossen werden.
Der Handelsverband Deutschland bewertet die verabschiedete Fassung positiv. Aus Sicht des Verbandes stellt sie eine Verbesserung gegenüber dem vorherigen Referentenentwurf dar und ermögliche eine bürokratiearme sowie praxistaugliche nationale Umsetzung der europäischen Vorgaben.
„Die jetzt beschlossene Fassung des VerpackDG ist eine deutliche Verbesserung zum vorherigen Referentenentwurf und verspricht bürokratiearme und praxistaugliche Regelungen, um die Vorgaben der PPWR national umzusetzen. Gerade im Hinblick auf die anstehenden Herausforderungen für den Verpackungsbereich braucht es europäisch anschlussfähige Lösungen, die unseren Mitgliedsunternehmen keine Wettbewerbsnachteile bringen. Dieses Vorgehen muss auch das Ziel für die bereits jetzt anstehende Novelle im Herbst sein, in der weitere Weichen in Sachen Verpackungen gestellt werden, die auch für den Handel von großer Bedeutung sind“, so Antje Gerstein, Geschäftsführerin Nachhaltigkeit des HDE.
Für den Herbst sind weitere Anpassungen vorgesehen. Dazu gehören unter anderem Änderungen des §26 Verpackdg, der das recyclinggerechte Design von Verpackungen regelt, sowie erste Vorgaben zum Pooling im Getränkebereich.
In seiner Stellungnahme zum Verpackdg hatte der HDE auf eine europarechtskonforme Umsetzung gedrungen und sich gegen Vorgaben ausgesprochen, die einer eins zu eins Umsetzung entgegenstehen könnten. Dies betraf insbesondere Pläne zur Gründung einer neuen Organisation für Präventions- und Reduktionsmaßnahmen.
Diese Vorgabe wurde im weiteren Verfahren gestrichen. Der nun verabschiedete Gesetzentwurf gilt aus Sicht der Handelsbranche daher als weitgehend bürokratiearme und praxistaugliche Umsetzung der europäischen Anforderungen.
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