Wegen umstrittener werberechtlicher Aussagen hat die Robert Bosch Hausgeräte GmbH gegen die Bauknecht Hausgeräte GmbH Klage erhoben. Aus dem Urteil, das der Redaktion nicht vorliegt, zieht Bauknecht erste Konsequenzen. Wir zitieren nachfolgend das Schreiben an die Geschäftspartner:

„Sehr geehrte Geschäftspartner,

wir müssen Sie in Kenntnis setzen, dass die Robert Bosch Hausgeräte GmbH eine einstweilige Verfügung gegen folgende Werbeaussagen erwirkt hat:

  • Entdecken Sie die Nr.1 für Spülen & Trocknen in nur 1 Stunde.
  • Entdecken Sie die Nr.1 für die beste Aufbewahrung frischer und gefrorener Lebensmittel.
  • Die Nr.1 für beste Wäschepflege – unglaublich leise und sparsam.

Der Gerichtsbeschluss ist derzeit bei unseren Anwälten zur Prüfung. Bevor diese nicht beendet ist, müssen wir einerseits davon ausgehen, dass die Werbeaussagen von Bauknecht nicht zu beanstanden sind, aber andererseits uns der Anordnung des Gerichts beugen.

Zwar gilt diese einstweilige Verfügung aktuell nur zulasten von Bauknecht, wir legen Ihnen jedoch nahe, die Werbematerialien mit den Nr.1 Claims für unsere Geschirrspüler, Waschmaschinen und Kühlgeräte nicht weiter zu verwenden und wo erforderlich, zu entfernen.

Alternative Werbematerialien stellen wir Ihnen kurzfristig zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jens-Christoph Bidlingmaier
Vorsitzender der Geschäftsführung
Bauknecht Hausgeräte GmbH und Indesit Company Deutschland GmbH“

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