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Ab heute: Neuerungen beim Energielabel für Hausgeräte

Bereits seit Mitte der neunziger Jahre gibt es das Energielabel für verschiedene Haushalt-Großgeräte. Angesichts technologischer Innovationen im Markt entwickelt die EU die Label regelmäßig weiter. Zum 1. März 2024 gelten nun für einige Produktkategorien neuen Regelungen.


So dürfen keine Waschmaschinen, Waschtrockner, Geschirrspüler sowie Kühl- und Gefriergeräte der Energieeffizienzklasse F mehr auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Diese Klasse fällt für diese Geräte entsprechend komplett weg. Bereits in Verkehr gebrachte Geräte dürfen noch abverkauft werden.

Während im Zeitraum Januar bis November 2023 in Deutschland nahezu ausschließlich Waschmaschinen der Klassen A bis E verkauft wurden (97%), lagen im gleichen Zeitraum noch 9% der verkauften Geschirrspüler und 45% der Kühlgeräte in der Geräteklasse F. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum steig 2023 zugleich der Anteil der verkauften Geräte in den Klassen A bis C stetig an: bei Geschirrspülern auf 25% gegenüber 16 % (2022) und bei Kühlgeräten auf 17 % gegenüber 11% (2022). (Quelle: GfK).

Der nächste Stichtag ist der 1. Juli 2025. Ab diesem Datum gilt ein neues Label für Haushaltswäschetrockner und Kondensationswäschetrockner. Hier gibt es aktuell noch die bei anderen Haushaltsgeräten bereits abgeschafften Plusklassen, welche dann auch bei Trocknern wegfallen werden. Dann gilt auch hier die Effizienzskala von A bis G. Ab dem 1. Juli 2025 müssen Wäschetrockner mit dem neuen Label im Internet und im Handel angezeigt werden.

Der ZVEI stellt eine aktualisierte Fassung seiner Broschüre zum Energielabel für Hausgeräte hier zur Verfügung. Diese enthält Informationen zu den betroffenen Produktgruppen, einzuhaltenden Fristen sowie Pflichten für Lieferanten und Händler.

Hinweis: Dieser Beitrag ist bereits älter als 3 Monate. Die enthaltenen Informationen, Links oder Produktdetails, -preis oder -verfügbarkeit sind möglicherweise nicht mehr aktuell.

infoboard.de

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