Der Rechtsstreit um die Wortmarke „Black Friday” ist entschieden. Sie muss nun aus dem Register des Deutschen Patent- und Markenamts gelöscht werden. Das wird fällig, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision eines Urteils des Kammergerichts Berlin in dem Verfahren Ende Juni dieses Jahres zurückgewiesen hat.
Sie war seit 2013 in Deutschland geschützt. Inhaberin war eine Firma in Hongkong, die das Nutzungsrecht an die „Black Friday GmbH“ aus Wien abgetreten hatte, die ab 2016 begann, Unternehmen abzumahnen, die den Schnäppchentag in ihrer Werbung nannten. Mehrere Unternehmen wehrten sich daraufhin gegen die Eintragung der Marke mit dem Argument, „Black Friday“ sei ein Gattungsbegriff und daher nicht schutzfähig.
Entdecken Sie den vielseitigen 4in1 Akku-Handsauger, der weit mehr kann als nur Staub zu beseitigen! Ob saugen,… Read More
Eine Analyse der strategischen Leitmotive auf infoboard.de Wenn man das Jahr 2025 in der Hausgeräte-… Read More
De’Longhi bleibt im Jahr 2025 nach Stückzahlen klarer Marktführer im Segment der Kaffeevollautomaten in Deutschland.… Read More
Mit dem Nicer Dicer Electro startet eine neue Ära des Schneidens: Leise, kraftvoll und so… Read More
CECONOMY AG hat das Geschäftsjahr 2024/25 mit einem soliden Wachstum abgeschlossen. In einem herausfordernden Marktumfeld… Read More
Einordnung von Jörg Ehmer Jörg Ehmer Der stationäre Handel steht unter massivem Druck – nicht… Read More