Corona Ticker

Re-Start im Handel: Der Ansturm blieb aus

Abstand halten und Hygienevorschriften einhalten ist das Gebot der Zeit wie hier bei EP: Detka in Seesen. Ab Montag kommt dann noch die Schutzmaskenpflicht hinzu.

Die Konsumstimmung historisch niedrig, die Verunsicherung der Verbraucher hoch: kein Wunder, dass die Bilanz des Handelsverbandes Deutschland (HDE) nach den ersten fünf Tagen nach Lockerung der Corona-Maßnahmen im Einzelhandel eher mau ausfällt. Trotz Öffnung werde durchschnittlich nur 40 % des normalen Geschäftsvolumens erreicht, hieß es am Freitag aus Berlin, nachdem 767 Handelsunternehmen in einer Umfrage befragt wurden.

Weiterhin Rechtsunsicherheiten

Die Aussichten für die kommenden Wochen sind nach Ansicht der Mehrheit der Befragten auch kaum besser. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth macht deutlich, dass die Krise für den Handel noch lange nicht ausgestanden ist: „Vielen Händlern helfen die getroffenen Beschlüsse zur schrittweisen Wiedereröffnung der Läden und Geschäfte nicht weiter. Die Grenze von 800 m² ist willkürlich gewählt und führt zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen und Rechtsunsicherheiten. Natürlich steht die Gesundheit der Bevölkerung an erster Stelle, aber Abstands- und Hygieneregeln können sowohl in kleinen als auch in großen Geschäften eingehalten werden.“

Karstadt-Kaufhof-Gutachten

Hierzu hatte der Warenhauskonzern Galeria Karstadt Kaufhof laut FAZ von heute (25. April) am Institut für Hygiene und öffentliche Gesundheit der Universitätsklinik Bonn ein Gutachten in Auftrag gegeben. Geklärt werden sollte, ob die Beschränkung auf 800 Quadratmeter aus hygienisch-medizinischer Seicht plausibel sei. Das (wenig überraschende) Fazit: Nicht die Größe, sondern die Verteilung der Kunden auf der Fläche sei für die mögliche Ausbreitung des Virus relevant.

Hinzu kommen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen zur Zulässigkeit der Verkleinerung von Verkaufsflächen durch Absperrungen. Genth: Wir brauchen transparente, eindeutige und möglichst einheitliche Vorgaben. Alles andere verunsichert Kunden und Unternehmer.“

Für NRW liegen diese Vorgaben seit Freitagnachmittags (25. April) vor. In § 5 der aktualisierten Corona-Schutzverordnung ist mit Hinweis auf die „geöffnete” statt der „genehmigten” Verkaufsfläche nunmehr die Möglichkeit zur Öffnung größerer Betriebe mit Flächenreduzierung auf maximal 800 m² geregelt. Wichtig zu wissen: Konkrete Hinweise, wie eine Reduzierung ausgestaltet sein soll, werden dort nicht gegeben. Nach Einschätzung des Handelsverbandes NRW reichen „einfache Absperrmaßnahmen“.

infoboard.de

Recent Posts

Ifa Berlin gewinnt zwei internationale Branchenpreise

Die Ifa Berlin ist bei den Aeo Excellence Awards 2026 in London doppelt ausgezeichnet worden.… Read More

1 Tag ago

Eis-Desserts ohne Wartezeit: Gorenje definiert Eiszubereitung neu

Nie wieder auf den Eis-Genuss warten: Mit der neuen Gorenje 3-in-1 Instant-Eismaschine sind erfrischende Slushies,… Read More

2 Tagen ago

Kärcher erweitert Walzen-Sortiment für Saugwischer

Saubere Böden ohne Kompromisse Ein sauberer Boden trägt maßgeblich zum Wohlbefinden in den eigenen vier… Read More

2 Tagen ago

Fakir prestige | TC 400: Abkühlung neu gedacht – mobiler Luftkühler im modernen Design

Erleben Sie angenehme Abkühlung genau dort, wo Sie sie brauchen: Der Fakir prestige | TC… Read More

2 Tagen ago

Vielseitig, kraftvoll, unkompliziert: Der neue Kontaktgrill FG 75 von Steba

Der neue Kontaktgrill FG 75 von Steba verbindet vielseitige Einsatzmöglichkeiten mit einer Ausstattung, die auf… Read More

2 Tagen ago

Shark ChillPill bringt mobile Abkühlung in den Alltag

Mit der ChillPill stellt Shark ein 3-in-1-Erfrischungssystem vor, das Ventilator, Sprühnebel und Kühlplatte in einem… Read More

2 Tagen ago