Elektroschrottaufkommen in ausgewählten Ländern (Grafik: Statista.com)
Seit vorgestern (24.7.) verpflichtet das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Händler zur Rücknahme von Elektroaltgeräten. Mit dem Stichtag endet eine 9-monatige Übergangsfrist, nachdem das ElektroG bereits am 25. Oktober 2015 in Kraft getreten ist.
Verbraucher können nunmehr ihre alten Elektrogeräte kostenfrei bei Onlinehändlern wie auch bei stationären Händlern zurückgeben. Dies betrifft stationäre Händler mit einer Ladenfläche von mehr als 400 m² sowie Onlinehändler mit ebenso großer Lagerfläche.
Für Elektrogroßgeräte besteht eine Rücknahmepflicht nur dann, wenn ein ähnliches neues Gerät vom Konsumenten erworben wird. Händler müssen aber unter Umständen auch Altgeräte ohne Neukauf zurücknehmen. Bedingung dabei: Es muss sich um Altgeräte handeln, deren Kantenlänge kleiner als 25cm ist.
Infoboard.de berichtete bereits: http://www.infoboard.de/so-ein-schrott/#1
Mehr Informationen für Händler: www.einzelhandel.de/elektroG
NIQ kehrt als Official Global Insights Partner zur IFA Berlin 2026 zurück. Im Mittelpunkt des… Read More
Die offizielle App der IFA 2026 steht ab sofort im Apple App Store und bei… Read More
In der expert-Zentrale in Langenhagen haben vier Auszubildende und zwei dual Studierende ihren Berufsweg begonnen.… Read More
ElectronicPartner hat im August 2026 zwei neue Auszubildende in der Düsseldorfer Zentrale aufgenommen. Die Nachwuchskräfte… Read More
Die BSH Hausgeräte GmbH führt ihre Marken Bosch, Siemens, Neff und Constructa auf der Küchenmeile… Read More
Bauknecht erweitert sein Sortiment um matte Induktionskochfelder mit einer speziell gehärteten Glasoberfläche. Die MattProtect-Technologie soll… Read More