Sehen sich vor Gericht wieder: Arçelik und LG.
Arçelik, Eigentümerin der Marken Beko und Grundig, hat Patentklage gegen LG und deren Tochtergesellschaften in Deutschland und Frankreich eingereicht. Die Klage bezieht sich auf die nicht lizenzierte Verwendung der Direktantriebstechnik des Unternehmens in „6Motion“-Waschmaschinen von LG Electronics.
Zum Hintergrund: Arçelik erhielt ein Patent für die Direktantriebstechnik für Waschmaschinen. Die ursprünglich von Arçelik entwickelte Technologie verhindert entscheidend die Beschädigung von Kleidungsstücken während des Waschens, indem die Trommel eine Wiegebewegung mit halber Umdrehung vollzieht Diese Technik wurde 1997 zum Patent angemeldet.
Nachdem Arçelik vom Verstoß Kenntnis erlangte, hat man LG mehrfach bezüglich dieses Falls gewarnt und sich, aufgrund der Zusammenarbeit der beiden Unternehmen in anderen Bereichen, nach Kräften bemüht, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen. LG Electronics hat nach Angaben von Arçelik diese Bemühungen jedoch konsequent zurückgewiesen. Vor diesem Hintergrund blieb Arçelik keine andere Wahl, als Klage gegen LG einzureichen.
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