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MSH: Gute Zeiten, schlechte Zeiten

Im Dauerstreit zwischen der (noch) zum Metro-Konzern gehörenden Media-Saturn Holding (MSH) und Minderheitsgesellschafter Erich Kellerhals, der knapp 22% der Anteile hält, hat der Minderheitseigner vor dem Bundesgerichtshof (BGH) vergangene Woche eine Schlappe erlitten. Es ging vor dem BGH vor allem um Streitigkeiten bei Standortentscheidungen im Jahr 2012, verbunden mit der Frage, ob die entsprechenden Kompetenzen bei der Geschäftsführung liegen oder aber die Gesellschafter solche Entscheidungen an sich ziehen können.

Das Oberlandesgericht München hatte diese Frage im August 2014 noch im Sinne von Kellerhals entscheiden. Dieses Urteil haben die BGH-Richter nun wieder „kassiert“ und den Richterspruch aus der ersten Instanz wiederhergestellt. Durch das Urteil folgt der BGH der Auffassung der Metro, wonach Gesellschafter nicht beliebig Entscheidungen an sich reißen und damit die Kompetenz der Geschäftsführung unterwandern können.

BGH folgt Metro-Auffassung

Streitpunkt der BGH-Entscheidung waren geplante Standortmaßnahmen für Media Markt und Saturn, die gemäß der Satzung des Unternehmens von der MSH-Geschäftsführung gefällt werden können, aber vom MSH-Minderheitsgesellschafter zum Gegenstand eines Gesellschafter-Entscheids erklärt wurden. Die Metro AG hatte sich gegen diesen Schritt ausgesprochen und dafür eingesetzt, die Kompetenz der MSH-Geschäftsführung nicht anzutasten. Aus diesem Grund hatte die Metro AG in der Gesellschafterversammlung in einigen Fällen gegen Standortentscheidungen gestimmt. Das Stimmverhalten der Metro AG in der damaligen Gesellschafterversammlung war nach Auffassung des Gerichts nicht zu beanstanden. Der BGH stellte vielmehr klar, dass die Gesellschafter frei in ihrer Stimmabgabe sind.

Das Urteil bestätigt die volle strategische und operative Handlungsfähigkeit und die Kompetenzen der MSH-Geschäftsführung, kommentierte Peter Wübben, der Leiter Konzernkommunikation der Metro Group, den Richterspruch aus Karlsruhe. Kellerhals kommt zu einer anderen Einschätzung. Was er dazu sagt, lässt sich auf seiner Website kellerhals.eu nachlesen: Die Metro habe ihr Prozessziel nicht erreicht, die Unzuständigkeit der Gesellschafterversammlung festzustellen. Und die in Düsseldorf erscheinende Rheinische Post ergänzt: „Die Kellerhals-Firma Convergenta betonte dagegen, das Gericht habe nur festgestellt, „dass kein Gesellschafter dazu verpflichtet werden kann, einen Beschlussvorschlag an die Gesellschafterversammlung zuzustimmen, auch wenn er diesem grundsätzlich positiv gegenüber steht.“

Redcoon auf Um- und Abwegen

Ungemach droht der MSH derweil mit Steuerbehörden aus dem Ausland. „Der Spiegel“ berichtet in seiner Ausgabe vom 9. April, das der Online-Händler Redcoon „an dubiosen Warenschiebereien“ beteiligt war. Prüfungen von Steuerbehörden und internen Ermittlern hätten ergeben, dass Redcoon zwischen Juli 2012 und März 2013 „Geschäfte über ein grenzüberschreitendes Steuerkarussel abgewickelt und so die Preise teilweise künstlich gesenkt hat“. Und das ging so: Redcoon soll Elektrogeräte an eine Partnerfirma in Italien verkauft haben. Über (mindestens) einen Zwischenhändler kam die Ware dann zur Redcoon-Tochter in Polen, die sie wiederum an die Deutschland-Zentrale zurückverkaufte. Eigentlich ein völlig nutzloser Warenwirtschaftskreislauf, wenn dabei nicht mutmaßlich Umsatzsteuer hinterzogen worden wäre.

„Der Spiegel“ zitiert einen Metro-Sprecher mit den Worten „ Die Vorwürfe der Behörden beziehen sich in erster Linie darauf, dass Redcoon-Lieferanten, Vorlieferanten und deren Lieferanten Umsatzsteuer hinterzogen haben.“ Laut übereinstimmenden Medienberichten sehen sich Media-Saturn wie Redcoon als „Geschädigte“.

Matthias M. Machan

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