Am 18. September 2025 hat das Bundeskartellamt offiziell grünes Licht für die Übernahme der Ceconomy AG durch den chinesischen E-Commerce-Konzern JD.com gegeben.
Bereits Ende Juli hatten JD.com und Ceconomy bekanntgegeben, dass der chinesische Onlinehändler die Mehrheit an dem deutschen Handelskonzern übernehmen möchte. Nach übereinstimmenden Medienberichten wird der Unternehmenswert im Zuge der Transaktion auf rund vier Milliarden Euro geschätzt. Die Ceconomy AG betreibt mit ihren Marken MediaMarkt und Saturn europaweit hunderte Filialen, darunter allein in Deutschland rund 400 Standorte, und verfügt darüber hinaus über ein starkes Onlinehandelsgeschäft. JD.com, bislang hauptsächlich im asiatischen Raum aktiv, ist einer der größten Onlinehändler Chinas und möchte mit dem Schritt nach Europa seine internationale Präsenz deutlich ausbauen.
In seiner Entscheidung stellte das Bundeskartellamt fest, dass JD.com bislang nur in sehr geringem Umfang auf dem deutschen Markt aktiv sei und deshalb nur wenige wettbewerbliche Überschneidungen mit dem Geschäft von Ceconomy bestünden. Aus Sicht der Behörde bestehe deshalb keine Gefahr, dass durch den Zusammenschluss der Wettbewerb auf dem deutschen Markt erheblich beeinträchtigt würde. Die Behörde sah somit keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken, die einer Freigabe der Übernahme entgegengestanden hätten. Mit dieser Einschätzung unterstreicht das Bundeskartellamt, dass der Markteintritt eines großen internationalen E-Commerce-Anbieters in den deutschen und europäischen Elektronikhandel grundsätzlich als unproblematisch angesehen wird, solange keine marktbeherrschende Stellung entsteht.
Trotz der erteilten Freigabe bedeutet die Entscheidung des Bundeskartellamtes noch nicht, dass die Übernahme endgültig vollzogen ist. Derzeit prüft das Bundeswirtschaftsministerium parallel sicherheits- und investitionsschutzrechtliche Aspekte des Vorhabens, insbesondere Fragen des Zugriffs auf Kundendaten und die strategische Bedeutung der Einzelhandelsinfrastruktur. Sollte diese Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass sicherheitspolitische Interessen der Bundesrepublik Deutschland berührt sind, könnte das Ministerium die Transaktion noch untersagen oder mit Auflagen versehen. Auch in anderen europäischen Ländern, darunter in den Niederlanden, befassen sich die zuständigen Behörden mit dem Vorhaben, da JD.com dort bereits über seine Tochtergesellschaft Ochama präsent ist.
Die Zustimmung des Bundeskartellamtes markiert dennoch einen Wendepunkt: Mit JD.com könnte ein internationaler Technologiekonzern in den europäischen Einzelhandel eintreten, der über enorme Ressourcen, ausgefeilte Logistiksysteme und eine ausgeprägte Expertise im datengetriebenen Onlinegeschäft verfügt. Für MediaMarktSaturn bietet die Übernahme die Chance, von dieser Erfahrung zu profitieren, digitale Strukturen auszubauen und die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber globalen Konkurrenten zu stärken. JD.com wiederum erhält über die Akquisition Zugang zu einem dichten Filialnetz, einer etablierten Marke und einer großen Kundenbasis in Europa. Damit entsteht die Aussicht auf eine neue Form der Verknüpfung von stationärem und digitalem Handel, die das Kräfteverhältnis im europäischen Einzelhandelssektor nachhaltig verändern könnte.
Ob und in welchem Umfang sich dieser Umbruch tatsächlich vollziehen wird, hängt nun von den noch ausstehenden Prüfungen und der konkreten Umsetzung der Integration ab. Klar ist jedoch bereits jetzt: Mit der Freigabe durch das Bundeskartellamt ist der Weg für eine der strategisch bedeutendsten Fusionen im europäischen Einzelhandel der letzten Jahre vorgezeichnet.
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