Die Europäische Kommission hat mitgeteilt, dass sie am 6. August 2018 aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung des Europäischen Rates eine Entscheidung über den geplanten Zusammenschluss zwischen Hisense Group und Gorenje Group erlassen hat. Aus der Entscheidung ergibt sich, dass die Europäische Kommission festgestellt hat, dass der geplante Zusammenschluss dem gemeinsamen Markt entspricht und nicht beanstandet wird.
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