Der HDE begrüßt die stärkere Praxisorientierung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) beim Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Foto: HDE
Aus Sicht des HDE ist dies ein wichtiger Schritt hin zu einem bedarfsgerechten Ausbau der Ladeinfrastruktur. „Öffentlich zugängliches Laden wird ein zentraler Erfolgsfaktor für den Hochlauf der Elektromobilität. Entscheidend ist dabei nicht allein die Zahl der Ladepunkte, sondern vor allem die tatsächliche Ladeleistung“, erklärt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Gerade auf Handelsparkplätzen mit kurzen Aufenthaltszeiten seien leistungsfähige Schnellladeangebote entscheidend.
Der Einzelhandel spiele beim Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur bereits aktuell eine zentrale Rolle. „Der Handel übernimmt bereits heute eine wichtige Rolle beim Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur. Jeder dritte Schnellladepunkt in Deutschland befindet sich auf einem Handelsparkplatz. Damit ist der Einzelhandel einer der bedeutendsten Anbieter öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in Deutschland“, so Genth weiter.
Der HDE hatte sich nach eigenen Angaben seit längerem für mehr Praxisnähe und Investitionsrealität beim Ausbau der Ladeinfrastruktur eingesetzt. Die nun vorgesehene Wahlfreiheit zwischen quantitativer und qualitativer Erfüllung wertet der Verband als wichtiges Signal für einen flexibleren und bedarfsgerechten Ausbau.
Gleichzeitig sieht der Handelsverband weiteren Anpassungsbedarf im laufenden Gesetzgebungsverfahren. Insbesondere bei sehr großen Parkplatzstandorten fordert der HDE eine Kappungsgrenze, wie sie bereits in anderen europäischen Mitgliedsstaaten diskutiert werde.
Darüber hinaus spricht sich der Verband für eine europaweite Klarstellung zur Auslegung von Artikel 14 der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) aus. Dies sei insbesondere für international tätige Handelsunternehmen wichtig, um mehr Rechts- und Investitionssicherheit zu schaffen. Ein entsprechendes Engagement der Bundesregierung würde der HDE ausdrücklich begrüßen.
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