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EU-Parlament beschließt – Schluss mit A+++

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments sind letzten Mittwoch (6.7.) einer Empfehlung der EU-Kommission gefolgt und haben Neuerungen bei den Labelangaben zur Kennzeichnung der Energieeffizienz von Haushaltsgeräten beschlossen. Künftig reicht die Skala nur noch von „A-G.“ Geräte, die nach heutigem Stand als A+++ auszuzeichnen wären, sind dann voraussichtlich als „C“ zu deklarieren. Der Beschluss soll bereits in den nächsten Wochen im Ministerrat verhandelt werden. Dennoch: Aufgrund von Fristen dürfte die Reskalierung erst Mitte 2019 wirksam werden.

Nach Ansicht der Abgeordneten werden strengere Anforderungen dazu beitragen, die Energieeffizienz von Haushaltsgeräten weiter zu verbessern. Die Position des Parlaments zu der vorgeschlagenen Überarbeitung wurde mit 580 zu 52 Stimmen und 79 Enthaltungen angenommen.

Die Bestimmungen im Detail ^

Die “neuskalierten Etiketten für bestehende Produktgruppen” sollten in einem Zeitraum zwischen 21 Monaten (beispielsweise für Fernseher, Waschmaschinen, Kühlgeräte und Geschirrspüler) und 6 Jahren (je nach Produkttyp) nach Inkrafttreten der Rechtsvorschriften eingeführt sein, damit “eine homogene Skala von A bis G entsteht.“ Zukünftige Neuskalierungen sollten eine Gültigkeit von mindestens 10 Jahren anstreben und nur vorgenommen werden, wenn 25% der in der EU verkauften Produkte der höchsten Energieeffizienzklasse A entsprechen, oder wenn 50% der Produkte den ersten zwei Energieeffizienzklassen A und B zugeordnet werden können.

Bei der Einführung neuer Skalen und Kennzeichnungen sollte die Klasse A (und Klassen A und B im Fall von Produktgruppen, bei denen ein rascher technologischer Fortschritt erkennbar ist) zunächst leer bleiben, verlangen die Abgeordneten.

Die Informationen auf Etiketten und in der Werbung ^

Die Etiketten sollten Informationen zur Energieeffizienzklasse des Produktes und den absoluten Energieverbrauch in Kilowattstunden (kWh) enthalten, angegeben pro Jahr oder “einen anderen sinnvollen Zeitraum.“

Reale Testbedingungen ^

Die Methoden und die Prüfumgebung „für die Lieferanten und die Marktüberwachungsbehörden sollten der normalen realen Verwendung eines bestimmten Produkts durch Durchschnittsverbraucher so gut wie möglich entsprechen”, sagen die Abgeordneten, und fordern die Europäische Kommission auf, “für diese produktspezifischen Anforderungen übergangsweise geltende Mess- und Berechnungsmethoden” im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

Nachvollziehbare Informationen für Verbraucher ^

Die Abgeordneten befürworteten die Einrichtung einer “Produktdatenbank”, bestehend aus einer Webseite für Verbraucher mit Informationen zu allen Produkten und einer “Konformitätsschnittstelle”, eine elektronische Plattform, die die Tätigkeiten der nationalen Marktüberwachungsbehörden unterstützt, in den jeweiligen Landessprachen.

Da kommt eine Lawine auf den Handel zu ^

Bereits Anfang Februar dieses Jahres hatte infoboard.de zu dieser Thematik ein umfangreiches Hintergrundgespräch mit dem Geschäftsführer der ZVEI-Hausgeräte-Fachverbände Werner Scholz geführt. Sein Fazit: „Was in den nächsten Jahren durch konkrete Regulierungen via Ecodesign, Energielabel und Verbraucherrechten um- und durchgesetzt wird, wird auch die Arbeit der Akteure in der Hausgeräte-Branche – Industrie wie Handel – signifikant verändern.“ Insbesondere das Thema „Reale Testbedingungen“ dürfte noch zu mancher heißen Diskussion führen.

infoboard.de

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