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Blei-Alarm in Baden-Württemberg

Aufreger in Baden-Württemberg: Im Rahmen einer Schwerpunktaktion hat die Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen fast 50 Elektro-Kleingeräte überprüft. Die für ganz Baden-Württemberg zuständige Verbraucherschutz-Abteilung stellte ein Drittel mangelhafte Toaster und batteriebetriebenen Kleingeräte wie Taschenlampen fest. Knapp 30 % der untersuchten Geräte enthalten zu viel Blei.

Im Fokus der Überprüfung lagen gesundheitsgefährdende Stoffe wie Blei, Cadmium, Quecksilber, sechswertiges Chrom oder umweltgefährliche Flammschutzmittel. Bei den batteriebetriebenen Kleingeräten beschränkte sich die Untersuchung auf den Bleigehalt der Lötstellen.

Sechzehn Toaster bestanden ohne Mängel die Prüfung. Bei drei Toastern wurden entgegen der Vorgaben bleihaltige Lote verarbeitet, so dass der Grenzwert von 0,1 Gewichtsprozent überschritten wurde. Zusätzlich wies eines dieser drei Geräte im Kunststoffgehäuse ein unter die Stoffverbote der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung fallendes Flammschutzmittel auf, das sich in der Umwelt anreichert und gesundheitsgefährdend ist. Deutlich höher zeigte sich die Mängelquote bei den insgesamt 29 batteriebetriebenen Kleingeräten mit 45 %. Etwa jedes dritte Gerät enthält zu viel Blei in den Lötstellen.

Die insgesamt 19 untersuchten Toaster wurden in drei Fällen direkt beim Hersteller, in 14 Fällen im Einzelhandel und bei weiteren zwei Geräten über den Onlinehandel bezogen. Sofern Mängel festgestellt wurden, hat die Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen die Händler über die Prüfergebnisse informiert. Daraufhin wurden sämtliche Produkte, die zu viel Blei enthielten, umgehend aus dem Verkauf genommen. Bei vorliegenden Mängeln erhielten die Händler einen Gebührenbescheid.

Die Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen hat die landesweite Aufgabe, die Produkt- und Chemikaliensicherheit bei Verbraucherprodukten, Investitionsgütern wie Maschinen und Anlagen, Chemieerzeugnissen und Bauprodukten zu überwachen. Ziel ist es dabei, die Verbraucher vor unsicheren Produkten zu schützen und möglichen Wettbewerbsverzerrungen bei Wirtschaft und Industrie entgegen zu wirken.

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